Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Kitas und Krippen

Aktuelle Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts

Cover Rechtsexpertise

Für Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, besteht seit 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Allerdings fehlt bislang eine rechtliche Klärung der Frage, ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder diesen Rechtsanspruch haben und inwiefern er an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gekoppelt ist. Ebenso steht eine Prüfung aus, ob einzelne Zugangsregelungen Hürden für Eltern von Flüchtlingskindern darstellen, die sich aus deren spezifischer Lebens- und Wohnsituation ergeben.

Um diese Fragen aus juristischer Sicht zu beantworten, hat das Deutsche Jugendinstitut im Rahmen der Nationalen Bildungsberichterstattung vorliegende Rechtsexpertise in Auftrag gegeben. Dr. Thomas Meysen, Janna Beckmann und Nerea González Méndez de Vigo vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) setzen sich in der Expertise mit den Rechtsgrundlagen auseinander, die einen Zugang von Flüchtlingskindern zu Angeboten der Kindertagesbetreuung begründen.

Darüber hinaus thematisieren sie, welche (zusätzlichen) Zugangsmöglichkeiten und -barrieren für Flüchtlingskinder bei der Nutzung frühkindlicher Bildungsangebote bestehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf mögliche indirekte Diskriminierungsmechanismen gelegt, die verhindern, dass Flüchtlingskinder den gleichen Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten wie einheimische Kinder.

Hier geht es zum Download der Expertise.

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