Schützen Sie Kinderhände!

Mädchen öffnet Tür

Athmer Fingerschutz®  für Türen bietet normkonforme Lösungen

Der Gesetzgeber hat mögliche Gefahren im Umfeld von Kindern erkannt und eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zum Schutz der Kinder erlassen. In der UVV Kindertageseinrichtungen (DGUV-Vorschrift 82, vormals GUV-V S2) werden entsprechende Vorgaben für Tageseinrichtungen formuliert, die u.a. die bauliche Gestaltung und Ausstattung festlegen. So wird unter anderem in § 13 Absatz (3) vorgeschrieben: „Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen sind zu vermeiden.“ Die dazugehörige DGUV Regel 102-002 empfiehlt den Einsatz von entsprechenden Türkonstruktionen, Schutzprofilen  oder Schutzrollos.

Demnach sind die Nebenschließkanten von allen Innen- und Außentüren in Tageseinrichtungen, zu denen Kinder Zugang haben, abzusichern und frühzeitig durch den Planer zu berücksichtigen. Eine Höhe der Fingerschutzsicherung wird dabei durch die UVV Kindertageseinrichtungen nicht vorgegeben. Aufgrund der Körpermaße der Kinder sowie Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Mindesthöhe des Klemmschutzes von 1.500 mm  ab der Türblattunterkante. Weiterreichende Anforderungen der Landesunfallkassen haben dabei Vorrang.

Die Vorschriften der UVV Kindertageseinrichtungen sind nach GUV-SR S2 – Regel Kindertageseinrichtungen §30 (2) sowohl für Neubauten als auch für bestehende Kindertageseinrichtungen verbindlich:

„Kindertageseinrichtungen müssen entsprechend dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert werden, sofern:
1. sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
2. ihre Nutzung wesentlich geändert wird,
3. konkrete Gefährdungen für Leben oder Gesundheit der Kinder vorliegen.“

Die Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3) in einer Kindertageseinrichtung stellt dabei eine wesentliche Nutzungsänderung dar, so dass der Träger der Einrichtung die Vorgaben der UVV Kindertageseinrichtungen umzusetzen hat.


Schüler vor Schuleingangstür

Athmer Fingerschutz® bietet die passenden Lösungen, um die vorgeschriebene Nebenschließkantensicherung zu erfüllen. In zahlreichen Kindertagesstätten und Grundschulen haben sich Athmer Fingerschutzsysteme seit Jahren bewährt, denn sie bieten einen Mehrwert an zuverlässiger Sicherheit – schützen auch Sie Kinderhände!

Athmer Fingerschutzprodukte sind TÜV/GS-geprüft nach EN 16654. Weiterführende Informationen finden Sie unter Athmer Fingerschutz®


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