Februar 2016

Sondernewsletter Advertorial Top Themen Weiterbildung

Staatlich zugelassener Fernkurs – mit Abschlusszertifikat

Staatlich zugelassener Fernlehrgang zur Sprachentwicklungsexpertin

Muster Zertifikat

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fernlehrganges zum Sprachentwicklungsexperten sind Sie beruflich gefragt. Er beweist Ihre berufliche Zielstrebigkeit und Ihr Engagement für eine umfangreiche Kompetenzerweiterung.


Der Fernlehrgang zum Sprachentwicklungsexperten für PädagogenInnen ist staatlich geprüft und zugelassen durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).


Das Abschlusszertifikat erhalten Sie nach erfolgreicher Bearbeitung der Einsendeaufgaben. Bewertet wird dabei mittels des Schulnotensystem.

Nach jedem der insgesamt 6 Hefte machen Sie eine Prüfung mit kurzen Fragen zu dem jeweiligen Heft. Diese senden Sie uns dann per Post zu und wir korrigieren diese in der Akademie.

Aus dem Ergebnis errechnet sich dann am Ende eine Note nach dem IHK-Schlüssel:

100-92 Prozent = Note 1 = sehr gut
91-81 Prozent = Note 2 = gut
80-67 Prozent = Note 3 = befriedigend
66-50 Prozent = Note 4 = ausreichend

Weitere Informationen finden Sie auf www.kitalogo.de


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Die häufigsten Gefährdungen und Belastungen in der Kita im Blick haben

Dieses Online-Tool unterstützt Sie bei der systematischen Ermittlung der Gefährdungen in der Kita

Copyright fotolia / Urheber: Kot63

Ein neues Online-Tool der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege unterstützt Kitas bei der Festlegung von Arbeitsbereichen und bei der Erfassung von Tätigkeiten, bei der systematischen Ermittlung der Gefährdungen und der zuverlässigen Beurteilung der Risiken sowie der Auswahl der geeigneten Maßnahmen. Kitas haben so die typischen und häufigsten Gefährdungen und Belastungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick.

Jedes Thema wird mit Links zu Hintergrundinformationen auf www.bgw-online.de und Verweisen auf gesetzliche Grundlagen ergänzt. Die Online-Gefährdungsbeurteilung ist eine Kooperationsentwicklung der BGW, der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.

Die Online-Gefährdungsbeurteilung enthält die wichtigsten branchentypischen Gefährdungen und Belastungen und den Stand der Technik bei den Schutzmaßnahmen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, weitere betriebliche Gefährdungen in die Beurteilung zu integrieren.

Die Nutzerführung vereinfacht die Methodik der sieben Schritte, die Anwendung erstellt am Schluss die erforderliche Dokumentation.

Hintergrundinformationen in der Übersicht

Gefaehrdungsbeurteilung-Kita-Anleitung_Download.pdf (3,0 MiB)

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Fluffi - ein Bilderbuch, das Suchtkrankheiten kindgerecht erklärt

Ein Buch, das Kindern Mut macht und Selbstvertrauen schafft.

Fluffi hat einen alkoholkranken Vater. Duch seine Sucht verhält er sich immer sonderbarer und aggressiver. Fluffi ist verunsichert und sucht Hilfe bei einer erwachsenen Freundin. Sie hört ihm zu und nimmt seine Ängste ernst. Fluffi faßt Vertrauen zu ihr und findet durch sie den Mut, wieder Kind zu sein.

Bestellung
Das Kinderbuch "Fluffi" (Format DIN A 5, Farbdruck, Broschur) ist zum Preis von 5 Euro zuzüglich Versandkosten zu bestellen unter www.nacoa.de

NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V.


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Im Wimmelbild die Kinderrechte finden!

Rote Ballons weisen den Weg zu zehn unterschiedlichen Kinderrechten, die in Alltagsszenen entdeckt werden können.

Wimmelbild Kinderrechte

Das kostenfreie Bildungsmaterial des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. für Kita- und Grundschulkinder zeigt den Kindern auf spielerische Weise ihre Rechte. Im Shop finden Sie das Wimmelbild-Plakat in zwei unterschiedlichen Größen zu den Kinderrechten.

Schon vor mehr als einem Vierteljahrhundert wurden die Kinderrechte in der UN-Kinderrechts­konvention festgeschrieben. Doch wo stehen wir heute? In Deutschland sind die Kinderrechte in vielen Bereichen nicht umgesetzt. Rund drei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Armut, viele Städte bieten für Kinder zu wenig Frei- und Spielraum, bei wichtigen Entscheidungen bleiben die Meinungen der Kinder oft unberücksichtigt. Auch Flüchtlingskinder haben ein Recht auf ihre Eltern, auf Unterkunft und Schutz vor Gewalt.

Alle Kinder haben Rechte

www.kinderrechte.de


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Helau und Alaaf! Wir feiern Karneval!

Heute feiern wir Weiberfastnacht auch in vielen Kitas und Grundschulen

Kinder in Verkleidung

„Helau!“ und „Alaaf!“ Das sind die bekanntesten Narrenrufe, die sich die Menschen während des Karnevals zurufen. „Alaaf“ hört man besonders im Rheinland. In Düsseldorf rufen sie „Helau“. Da sich die Menschen, die am Karneval teilnehmen, oft etwas „verrückt“ benehmen, nennt man sie „Jecken“ oder „Narren“.

Den Begriff Karneval benutzt man überwiegend im Rheinland. Die Städte Köln, Düsseldorf, Mainz und Aachen sind besonders bekannt für die ausgelassenen Feste rund um die Karnevalszeit. In Bayern, Thüringen und Brandenburg sagt man Fasching. Die „Fastnacht“ feiert man hauptsächlich in Franken, Hessen, Pfalz, Baden und Schwaben.

Warum feiern wir Fasching/Karneval?
Da die Ursprünge des Faschings schon sehr weit zurück liegen, kann man nicht genau sagen, woher dieser Brauch eigentlich kommt. Heute geht man davon aus, dass es sogar drei Wurzeln hierfür gibt:

Alemannische Fastnacht
Unsere Vorfahren, die alten Germanen, feierten im Frühling ein wildes Fest um die bösen Wintergeister zu vertreiben und somit die kalte Jahreszeit zu beenden. Sie setzten sich gruselige Masken auf und machten mit ihren Trommeln und Rasseln einen ohrenbetäubenden Lärm. Aus den Masken sind heute Kostüme aller Art geworden – meistens sind diese bunt und lustig.

Fastenzeit im zwölften Jahrhundert
Ein zweiter Ursprung geht bis ins zwölfte Jahrhundert zurück. Um den Glauben der Menschen zu stärken, hat der Papst eine jährliche Fastenzeit zwischen Aschermittwoch und Karsamstag verordnet. Die Menschen sollten mehr beten und dafür weniger essen. Besonders Fleisch war streng verboten. Dies erklärt auch die Bezeichnung Karneval. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und „Carne vale“ bedeutet in etwa „Fleisch, lebe wohl“. Vor der strengen Fastenzeit haben es sich die Menschen dann noch einmal richtig gut gehen lassen und ausgiebig gegessen und gefeiert.

Das Saturnalienfest
Im alten Rom wurde früher das „Saturnalienfest“ gefeiert, welches als weiterer Ursprung für unser heutiges Karnevalsfest steht. Für einen Tag waren die Herren und ihre Sklaven „gleichgestellt“. Es kam sogar vor, dass die vornehmen Herren ihre Sklaven bedient haben. Heute spiegelt sich diese Tradition in den „Büttenreden“ wieder. Das Volk erhebt das Wort und hält lustige Reden. Dabei werden so manche Witze auf Kosten unserer Politiker und Staatsoberhäupter gemacht.

Die fünfte Jahreszeit
Besonders im Rheinland wird die Faschingszeit ausgiebig gefeiert. Wochenlang bereiten sich Karnevalsvereine und Tanzgruppen darauf vor. Da sich die Karnevalszeit mittlerweile über mehrere Wochen/Monate zieht, spricht man sogar manchmal von der „fünften Jahreszeit“. Diese beginnt in den meisten Regionen am 11.11. um 11:11 Uhr und geht bis Aschermittwoch.

Weiberfastnacht
Mit der Weiberfastnacht beginnt das wilde Treiben. Die Menschen verkleiden sich und feiern in den Bars und auf der Straße. Im Rheinland gilt dieser Tag sogar als inoffizieller Feiertag. An diesem Tag ist es Tradition, dass die Frauen den Männern die Krawatten abschneiden. Als Entschädigung gibt es dafür ein kleines Bützchen (Küsschen) von den Frauen. Eine weitere Tradition an diesem Tag ist die Stürmung des Rathauses. Die Frauen „entmachten“ den Bürgermeister und übernehmen die Herrschaft – natürlich nur rein symbolisch.

Rosenmontag
Der Rosenmontag fällt immer auf den Montag vor dem Aschermittwoch, 48 Tage vor dem Ostersonntag und gilt als Höhepunkt der Karnevalszeit. Kilometerlange Rosenmontagsumzüge mit aufwendig geschmückten Wagen, Tanzgruppen und Karnevalsgesellschaften ziehen durch die Straßen und werfen Kamelle in die Zuschauermenge. Kamelle werden die Süßigkeiten genannt. Das Wort kommt eigentlich von „Karamelle“ – also den klassischen Bonbons aus karamellisiertem Zucker. Ein Grund für die großzügige Verteilung der Süßigkeiten ist wahrscheinlich die bevorstehende Fastenzeit, wo diese Leckereien ja eigentlich nicht erlaubt sind.

Faschingsdienstag
Am Faschingsdienstag (auch Veilchendienstag genannt) wird noch einmal ausgelassen gefeiert, denn dies ist der letzte Tag vor Beginn der Fastenzeit – welche heute allerdings nicht mehr so streng genommen wird wie früher. Die Rheinländer haben noch eine ganz besondere Tradition: die Nubbelverbrennung. Während der Karnevalszeit hängt über vielen Kneipen der so genannte Nubbel - eine menschengroße angekleidete Puppe aus Stroh. Diese ist eine Art Sündenbock. Das heißt, dass die Puppe für alle Sünden und Streiche der Rheinländer während der Faschingszeit herhalten muss. Mit der feierlichen Verbrennung der Puppe um Mitternacht sollen diese dann „verziehen“ werden.

Aschermittwoch
Am Aschermittwoch geht die Faschingszeit zu Ende und es beginnt die Fastenzeit. Diese dauert 46 Kalendertage (wobei an den Sonntagen nicht gefastet wird). Die Fastenzeit soll die Menschen an die 40 Tage erinnern, an denen Jesus betend und fastend in der Wüste verbrachte.


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Auf der didacta Musikinstrumente ausprobieren und selber spielen

In Workshops und Schnupperkursen Instrumente testen

Erstmals stellen mehrere MI-Branchenteilnehmer (Best Acoustics Reinhardt GmbH, Fender Musical Instruments GmbH, Musik Meyer GmbH, Musik Wein GmbH, ROLAND Germany GmbH und SONOR GmbH & Co. KG) zusammen auf einem SOMM-Gemeinschaftsstand vielfältiges Instrumentarium und Equipment auf Europas größter und wichtigster Bildungsmesse (Halle 6.1/Stand F039) aus. Mit SchoolJam e. V., klasse.im.puls, Let´s make Music e. V. und dem eigenen Schulprojekt Europäischer SchulmusikPreis sowie der Initiative Deutschland macht Musik – spiel mit! präsentiert die SOMM zudem zahlreiche Musikförderprojekte. "Die Überlegung Musik und vor allem Musikinstrumente wieder an den Ort der Bildung zu transportieren beschäftigt uns innerhalb der Branche schon lange. Musik ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Bildung, der aber bedauerlicherweise nach und nach in Deutschland an Bedeutung verliert", resümiert Daniel Knöll, Geschäftsführer der SOMM e. V. "Uns ist es wichtig ein Zeichen zu setzen, um die Wege frei zu machen für zukünftige Kooperationen mit dem Bildungssektor. Musikunterricht muss in Deutschland wieder flächendeckend angeboten werden und stattfinden."

Vor dem Hintergrund, dass Kultur, Bildung und Industrie in Zukunft mehr und stärker zusammenarbeiten müssen, initiiert der Branchenverband den Gemeinschaftsstand auf der didacta, um so das Thema aktives Musizieren wieder in den Fokus der allgemeinen Bildung zu rücken. "Die Nachfrage nach Angeboten für den Musikunterricht ist groß. Deshalb freut es uns, dass wir mit SOMM einen starken Partner gewinnen konnten, der die Musikindustrie wieder auf die didacta bringt. Das Workshop-Forum, das wir gemeinsam ins Leben gerufen haben, wertet den Ausstellungsbereich zusätzlich auf", kommentiert Reinhard Koslitz, Geschäftsführer des Didacta Verbandes die Teilnahme der Musikbranche.

Neben der Ausstellung und den Beratungsangeboten am Messestand, bietet die SOMM zusammen mit den teilnehmenden Unternehmen auf einem gesonderten Forum (Boulevard nördl. Hallen 5 und 10) an allen fünf Messetagen zahlreiche Workshops und Schnupperkurse zum Kennenlernen und Ausprobieren von Musikinstrumenten an. Unter anderem werden im "musizierenden Klassenzimmer" technische Hilfsmittel für den Musikunterricht, groovige Klassenzimmerbeats mit Cajon oder Ukulele-Workshops angeboten.

Unterstützung für die Umsetzung des Gemeinschaftsstandes erhält der Branchenverband vom Kooperationspartner Musikmesse, der selber mit Informationsmaterialen zu seinem Angebot Music4Kidz vor Ort sein wird.

Über SOMM e. V.:
Der Verband SOMM – Society Of Music Merchants e. V. – Spitzenverband der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche in Deutschland – vertritt die Interessen von 60 Unternehmen aus den Bereichen Herstellung, Vertrieb, Handel und Medien aus der Musikinstrumentenbranche, die rund zwei Drittel des deutschen MI-Marktes repräsentieren. Der Verband vertritt national und europaweit die kulturellen und wirtschaftlichen Interessen der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche in allen Marktbereichen zu stärken, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen den Anforderungen der Branche entsprechend mitzugestalten, Marktstandards zu definieren und Dienstleistungen für Mitglieder zu erbringen, eine zeitgemäße musikalische Fort- und Weiterbildung zu fördern sowie das aktive Musizieren und die Musikkompetenz in der Gesellschaft zu intensivieren.


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Flüchtlingskinder und ihre Förderung in Kitas und Krippen

Aktuelle Rechtsexpertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts

Cover Rechtsexpertise

Für Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, besteht seit 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Allerdings fehlt bislang eine rechtliche Klärung der Frage, ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder diesen Rechtsanspruch haben und inwiefern er an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gekoppelt ist. Ebenso steht eine Prüfung aus, ob einzelne Zugangsregelungen Hürden für Eltern von Flüchtlingskindern darstellen, die sich aus deren spezifischer Lebens- und Wohnsituation ergeben.

Um diese Fragen aus juristischer Sicht zu beantworten, hat das Deutsche Jugendinstitut im Rahmen der Nationalen Bildungsberichterstattung vorliegende Rechtsexpertise in Auftrag gegeben. Dr. Thomas Meysen, Janna Beckmann und Nerea González Méndez de Vigo vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) setzen sich in der Expertise mit den Rechtsgrundlagen auseinander, die einen Zugang von Flüchtlingskindern zu Angeboten der Kindertagesbetreuung begründen.

Darüber hinaus thematisieren sie, welche (zusätzlichen) Zugangsmöglichkeiten und -barrieren für Flüchtlingskinder bei der Nutzung frühkindlicher Bildungsangebote bestehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf mögliche indirekte Diskriminierungsmechanismen gelegt, die verhindern, dass Flüchtlingskinder den gleichen Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten wie einheimische Kinder.

Hier geht es zum Download der Expertise.